Definition Naturfotografie (PSA und FIAP)

Naturfotografie beschränkt sich auf die Anwendung der Fotografie auf alle Bereiche der Geschichte der Natur, ausgenommen Anthropologie und Archäologie. Alle gutinformierten Personen sollen das Objekt identifizieren können und die Wahrheit der Präsentation bestätigen können. Die Erzählung durch einen Fotografen muss mehr gelten als die bildliche Qualität, wobei eine hohe technische Qualität Voraussetzung ist. Menschliche Elemente sollen nicht aufscheinen, außer, wenn solche Teil der natürlichen Geschichte sind. Natürliche Objekte wie Schleiereulen oder Störche, die angepasst an einem von Menschen veränderten Ort leben sind erlaubt. Ebenso sind erlaubt: menschliche Elemente in einer Situation, in der sie natürliche Kraft ausdrücken, wie Hurrikane oder Flutwellen. Naturwissenschaftliche Ringe und Kennzeichen wie Halsbänder mit Sender auf Wildtieren sind erlaubt. Fotos von durch Menschen geschaffene Hybridpflanzen, kultivierte Pflanzen, Wildtiere, Haustiere oder präparierte Exemplare sind nicht zugelassen, sowie alle Arten von Manipulation, die die Wahrheit der fotographischen Darstellung verändern.

Techniken, die bildliche Elemente ergänzt, versetzt oder entfernt, außer dem Schnitt, sind nicht erlaubt. Techniken, die die Präsentation der Photografie verbessern, ohne dass die Geschichte der Natur, der bildliche Inhalt oder der Inhalt der Originalszene verändert werden, sind erlaubt: HDR-Belichtungsreihen, Focus stacking (Schärfentiefeerweiterung) und dodging/burning (Abwedeln/Nachbelichten). Techniken, die von der Kamera hinzugefügte Elemente entfernen, wie zum Beispiel Staubflecken, digitale Geräusche und Filmkratzer, sind erlaubt. Alle erlaubten Änderungen müssen natürlich erscheinen. Farbbilder können in Monochrom (Grautönung) umgewandelt werden. Infrarot Bilder (weder direkte Aufnahmen noch Bearbeitungen) sind nicht erlaubt.

Bilder für fotographische Wettbewerbe in der Kategorie Natur können in zwei Sparten unterteilt werden: Natur und Wildleben.

In die Sparte Natur können Bilder, die der obengenannten Definition von Naturfotografie entsprechen eingereicht werden. Hauptthema kann sein: Landschaften, geologische Formationen, Wetterphänomene und existierende Organismen. Darunter fallen auch Bilder mit Objekten unter kontrollierten Bedingungen, wie Tiere in Zoos, Wildparks, botanische Gärten, Aquarien und alle anderen Anlagen, wo die Objekte für ihre Ernährung ganz vom Menschen abhängig sind.

Bilder in der Sparte Wildleben, die der obengenannten Definition von Naturfotografie entsprechen, werden definiert als zoologische oder botanische Organismen, die frei und uneingeschränkt in einer natürlichen oder angepassten Heimat leben. Landschaften, geologische Formationen, Fotografien aus Zoos, Wildparks oder von existierenden zoologischen oder botanischen Arten unter kontrollierten Bedingungen sind in der Sparte Wildleben nicht zulässig. Die Sparte Wildleben ist nicht begrenzt auf Tiere, Vögel und Insekten. Objekte aus dem Meer oder der Botanik (inklusive Pilze und Algen) in der Wildnis sind geeignete Wildleben Subjekte, ebenso Kadaver von lebenden Arten.

Vignetten und Ränder sind nicht erlaubt in Natur oder Reisefotografie. Nur kleine Rahmen mit einer Größe von 3-5 Pixeln in Schwarz, weiß oder grau sind erlaubt.

Wildlife Bilder können in den Sparte Natur in Ausstellungen eingereicht werden.

 

Natur Beispiele: Natur Guide (deutsch)